Geschenke für Kunden, Partner und Mitarbeiter
Wir bieten Ihnen individuell zusammgestellte Präsent-Pakete mit irischen Produkten aus dem Non-Food und Food Bereich für Ihre Kunden, Partner und Mitarbeiter an. Im Speditionsversand an Ihr Unternehmen oder im direkten Einzelversand (DHL), (DPD) an die Beschenkten verschickt, Lieferungen zum Wunschtermin, Beilage von Grußkarten.
- für 35 € als Weihnachtsgeschenk oder Aufmerksamkeit,
- für 50 € als Sachzuwendungen für Mitarbeiter, als steuerfreies Gehaltsextra - 1x pro Kalendermonat möglich
- für 60 € als Sachzuwendungen für Mitarbeiter zu besonderen und persönlichen Anlässen, z. B. Geburtstag, Beförderung oder Pensionierung - mehrmals im Jahr möglich
Sachgeschenke an Mitarbeiter können diesen innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (brutto incl. Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Wichtig ist allerdings, dass diese monatliche Grenze nicht bereits für andere Sachleistungen im Laufe des jeweiligen Monats an die Mitarbeiter ausgeschöpft wurde. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachgeschenke zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit o.ä. jeweils im Wert von bis zu 60 Euro brutto incl. Versandkosten steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Bei Geschenken an Geschäftspartner liegt die Grenze pro Person bei 35 Euro (netto), exklusive der Versandkosten, sofern das Geschenk von uns direkt an den Beschenkten versandt wird – sofern der Beschenkte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmern oder Ärzte) handelt es sich bei den 35 Euro um einen Bruttobetrag. Zudem besteht für Geschenke an eigene Mitarbeiter und an Geschäftsfreunde die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG.
McLaughlin´s Irish Shop Sortiment umfasst:
- Irische Feinkost in Premiumqualität
- Individuelle Präsent-Pakete für jedes Budget
- Breite Auswahl fertiger Geschenkideen, auch im Non-Food Bereich
- Persönliche Beratung
- Auf Wunsch Einzelversand, Lieferungen zum Wunschtermin, Grußkarten-Beilage
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr erfolgen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vorab den verbindlichen Rat Ihres Steuerberaters über die steuerliche Behandlung der Geschenke einzuholen.
Gerne erstellen wir auf Anfrage ein schriftliches Angebot, welches Sie Ihren Beratern zur Vorab-Prüfung vorlegen können.